Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die
künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers bedürfen zur
Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Unsere
Angebote sind freibleibend. 2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Käufers, wobei wir keine Verbindlichkeit für den billigsten
Versand übernehmen, wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung
hinauszuschieben bzw. abzulehnen. Bei einem Wert des Auftrages, der den
Netto-Betrag von EUR 200,- überschreitet, liefern wir frachtfrei
Empfangsstation. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Bei ausdrücklich gewünschter Expresslieferung gehen die Kosten zu Lasten
des Bestellers. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung
verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle
Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und
dgl. auch in der Person unserer Lieferanten, entbinden für die Dauer und
in dem Umfang der Behinderung oder deren Nachwirkung von der
Lieferungspflicht. Sollte die Behinderung mehr als 1 Monat dauern, so
sind die Partner berechtigt, bezüglich des noch nicht ausgeführten Teils
des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug ist der
Käufer berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von
20 Tagen vom Vertag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs
oder Nichterfüllung sind in den genannten Fällen ausgeschlossen.
1. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und
werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach
Empfang der Ware durch den Käufer uns gegenüber (nicht gegenüber unserem
Reisenden) schriftlich erfolgen. Nach begonnener Bearbeitung der
gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Handelsüblich
oder technisch vertretbare Abweichungen der Qualität und Abmessungen
dürfen nicht beanstandet werden.
Falls der Käufer die Rechtsauffassung vertritt,
Autoteile Bösel wegen einer Beanstandung in Anspruch nehmen zu können,
die auf Qualitätsmangel der von der KS Handelsvertretung gelieferten Produkte
zurückzuführen ist und wegen der der Käufer selber von seinem Abnehmern
nach den Bestimmungen des AGB-Gesetztes in Anspruch genommen wird, so
muss der Käufer die Firma KS in jedem Schadensfalle, der
den Betrag von EUR 50,- übersteigt, unterrichten und nach Maßgabe der
Instruktionen von KS regulieren. Es gilt als vereinbart,
dass Arbeitszeit unter einer halben Stunde nicht vergütet wird. Die
Firma KS kann die gerichtliche Klärung des Schadensfalls
verlangen. Anerkennt der Käufer einen Schaden entgegen unserer Weisung
oder ohne vorherige Unterrichtung, so entfällt jede Verpflichtung
unsererseits. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen die
Schadensersatzansprüche des Dritten auf den fehlerhaften Einbau oder die
Verwendung eines erkennbar mangelhaften Einbau oder die Verwendung
eines erkennbar mangelhaften Erzeugnisses beruhen. Warenrücklieferungen,
welche sich nicht auf beanstandete Teile beziehen, bedürfen unserer
vorherigen Zustimmung, so wird eine Gutschrift in Höhe des
Rechnungswertes abzüglich 20% erteilt.
1. Die Warenberechnung erfolgt, soweit nicht anders
ausdrücklich vereinbart ist, gemäß den am Tag der Lieferung gültigen
Katalogpreisen. Muster werden zum Tagespreis berechnet. Musterrabatte
werden nicht gewährt. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird,
sind alle Zahlungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung netto Kasse
zu leisten. Verweigert der Kunde eine avisierte Nachnahme-Sendung, so gehen alle Kosten zu Lasten des Verweigerers.
Auslandslieferungen erfolgen generell nur „Kasse
gegen Dokumente“. Alle Zahlungsziele sind vom Datum der
Rechnungsstellung an zu berechnen. Rechnungen werden zum Tage der
Lieferung ausgestellt. Zahlungen werden stets vorab zur Begleichung
entstandener Kosten und Verzugszinsen verwendet, im übrigen auf die
alten Schuldposten verrechnet. Bei vertragswidriger Zahlung werden ohne
vorherige Mahnung vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der banküblichen
Kreditkosten berechnet. Zur Deckung der außergerichtlichen Mahnkosten
werden dem Käufer 1% des geschuldeten Betrags berechnet.
Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber
und bedarf der Zustimmung des Verkäufers Diskont. Wechselspesen und
Kosen trägt der Käufer. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung,
Benachrichtigung und Zurückhaltung eines Wechsels bei Nichteinlösung
übernehmen wir keine Haftung. Bis zur vollständigen Zahlung fälliger
Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner
weiteren Lieferung aus irgendeinem laufendem Vertrag verpflichtet.
Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel oder tritt
in seinem Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein,
so sind wir berechtigt, für die sämtlichen noch ausstehenden
Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung von
Ablieferung der Ware zu verlangen.
Außerdem wird unser Guthaben sofort fällig,
insbesondere bei Nichteinlösung eines zahlungshalber angenommenen
Schecks oder Wechsels.
1. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung
ist nur statthaft, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 2. Wir
behalten uns bis zur vollständigen Zahlungen aller uns gegenüber dem
Käufer aus jeglichen Rechtsgrund zustehenden Forderungen das Eigentum an
allen von uns gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erlöscht
bei zahlungshalber angenommenen Schecks und Wechseln erst mit deren
Einlösung und dem Wegfall unserer scheck- und wechselmäßigen Haftung.
Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes veräußern oder verarbeiten. Die aus dem Verkauf oder
aus der Verarbeitungen für den Käufer entstehenden Forderungen und
sonstige Rechte gehen mit der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung auf
uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Bei Pfändung der Waren muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.
1. Die Ungültigkeit von Teilen dieser Lieferungsbedingungen hat auf die Gültigkeit der anderen Teile keinen Einfluss.