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AGB´s
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Lieferungs- und Zahlungsbedingungen   1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei wir keine Verbindlichkeit für den billigsten Versand übernehmen, wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung hinauszuschieben bzw. abzulehnen. Bei einem Wert des Auftrages, der den Netto-Betrag von EUR 200,- überschreitet, liefern wir frachtfrei Empfangsstation. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei ausdrücklich gewünschter Expresslieferung gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dgl. auch in der Person unserer Lieferanten, entbinden für die Dauer und in dem Umfang der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Sollte die Behinderung mehr als 1 Monat dauern, so sind die Partner berechtigt, bezüglich des noch nicht ausgeführten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 20 Tagen vom Vertag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind in den genannten Fällen ausgeschlossen. 1. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer uns gegenüber (nicht gegenüber unserem Reisenden) schriftlich erfolgen.
Nach begonnener Bearbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Handelsüblich oder technisch vertretbare Abweichungen der Qualität und Abmessungen dürfen nicht beanstandet werden. Falls der Käufer die Rechtsauffassung vertritt, Autoteile Bösel wegen einer Beanstandung in Anspruch nehmen zu können, die auf Qualitätsmangel der von der KS Handelsvertretung gelieferten Produkte zurückzuführen ist und wegen der der Käufer selber von seinem Abnehmern nach den Bestimmungen des AGB-Gesetztes in Anspruch genommen wird, so muss der Käufer die Firma KS in jedem Schadensfalle, der den Betrag von EUR 50,- übersteigt, unterrichten und nach Maßgabe der Instruktionen von KS regulieren. Es gilt als vereinbart, dass Arbeitszeit unter einer halben Stunde nicht vergütet wird. Die Firma KS kann die gerichtliche Klärung des Schadensfalls verlangen. Anerkennt der Käufer einen Schaden entgegen unserer Weisung oder ohne vorherige Unterrichtung, so entfällt jede Verpflichtung unsererseits. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen die Schadensersatzansprüche des Dritten auf den fehlerhaften Einbau oder die Verwendung eines erkennbar mangelhaften Einbau oder die Verwendung eines erkennbar mangelhaften Erzeugnisses beruhen. Warenrücklieferungen, welche sich nicht auf beanstandete Teile beziehen, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung, so wird eine Gutschrift in Höhe des Rechnungswertes abzüglich 20% erteilt. 1. Die Warenberechnung erfolgt, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, gemäß den am Tag der Lieferung gültigen Katalogpreisen. Muster werden zum Tagespreis berechnet. Musterrabatte werden nicht gewährt. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, sind alle Zahlungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung netto Kasse zu leisten.
Verweigert der Kunde eine avisierte Nachnahme-Sendung, so gehen alle Kosten zu Lasten des Verweigerers. Auslandslieferungen erfolgen generell nur „Kasse gegen Dokumente“. Alle Zahlungsziele sind vom Datum der Rechnungsstellung an zu berechnen. Rechnungen werden zum Tage der Lieferung ausgestellt. Zahlungen werden stets vorab zur Begleichung entstandener Kosten und Verzugszinsen verwendet, im übrigen auf die alten Schuldposten verrechnet. Bei vertragswidriger Zahlung werden ohne vorherige Mahnung vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditkosten berechnet. Zur Deckung der außergerichtlichen Mahnkosten werden dem Käufer 1% des geschuldeten Betrags berechnet. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers Diskont. Wechselspesen und Kosen trägt der Käufer. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückhaltung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufendem Vertrag verpflichtet. Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel oder tritt in seinem Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung von Ablieferung der Ware zu verlangen. Außerdem wird unser Guthaben sofort fällig, insbesondere bei Nichteinlösung eines zahlungshalber angenommenen Schecks oder Wechsels. 1. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung ist nur  statthaft, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlungen aller uns gegenüber dem Käufer aus jeglichen Rechtsgrund zustehenden Forderungen das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erlöscht bei zahlungshalber  angenommenen Schecks und Wechseln erst mit deren Einlösung und dem Wegfall unserer scheck- und wechselmäßigen Haftung. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder verarbeiten. Die aus dem Verkauf oder aus der Verarbeitungen für den Käufer entstehenden Forderungen und sonstige Rechte gehen mit der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. 
Bei Pfändung der Waren muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. 1. Die Ungültigkeit von Teilen dieser Lieferungsbedingungen hat auf die Gültigkeit der anderen Teile keinen Einfluss.